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   VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2465   

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VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2465 (https://dejure.org/2011,36393)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.06.2011 - 6 BV 10.2465 (https://dejure.org/2011,36393)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - 6 BV 10.2465 (https://dejure.org/2011,36393)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer Straße; Vorauszahlung; Ermessensentscheidung über Vorauszahlungsverlangen; Höhe des Vorauszahlungsbetrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043

    Mindestumfang eines beitragsfähigen Teilstreckenausbaus

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2465
    Wo eine solche Ortsstraße beginnt und wo sie - auch in der Form des Übergangs in eine andere Ortsstraße - endet, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln (ständige Rechtsprechung; vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470 m.w.N.).

    Handelt es sich mithin bei der Straße Auf der Schanze in den von der Beklagten zu Grunde gelegten Ausmaßen um die maßgebliche Einrichtung, stellt sich nicht die vom Verwaltungsgericht in Auseinandersetzung mit dem Senatsurteil vom 28. Januar 2010 - 6 BV 08.3043 - (BayVBl 2010, 470) erörterte Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einer langen Ortsdurchfahrt schon die Erneuerung einer relativ kurzen, weniger als 25% der gesamten Straßenlänge umfassenden Teilstrecke beitragsfähig sein kann.

    Da Gegenstand einer beitragsfähigen Erneuerung immer die jeweilige Straße insgesamt ist, muss der umlagefähige Aufwand - vorbehaltlich einer wirksamen Abschnittsbildung - auf alle Grundstücke verteilt werden, die mit Blick auf die Straße in ihrer gesamten Länge eine beitragsrelevante qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit haben, im Fall der beitragsfähigen Erneuerung einer Teilstrecke also auf sämtliche Anliegergrundstücke unabhängig davon, ob sie unmittelbar an dem erneuerten Teil angrenzen oder nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2010 a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 14.04.2011 - 6 BV 08.3182

    Sondervorteil bei Erhebung des Straßenausbaubeitrags

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2465
    d) Das Grundstück des Klägers unterliegt der Beitrags- und damit auch der Vorauszahlungspflicht, weil es unmittelbar an der zu erneuernden Straße liegt und sinnvoll nutzbar ist, ihm mithin eine qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit vermittelt wird (vgl. BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - juris m.w.N.).

    Das Parkhausgrundstück Fl.Nr. 439 wurde zu Recht nicht in die Verteilung einbezogen, weil es nicht an der ausgebauten Straße gelegen ist, sondern - wie oben ausgeführt - an einer "eigenen" selbstständigen Verkehrseinrichtung, durch die es von der Straße Auf der Schanze ausbaubeitragsrechtlich abgekoppelt wird (vgl. BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - juris ); aus diesem Grund müssen die Grundstücke, die zwischen dieser "eigenen" Verkehrseinrichtung und der Straße Auf der Schanze liegen (Fl.Nrn. 437; 438 und 440/3), entgegen der Ansicht der Berufung auch Eckgrundstücksvergünstigungen erhalten.

  • VGH Bayern, 30.03.2010 - 6 CS 10.408

    Straßenausbaubeitragsrecht; Beschwerde; Einrichtungsbegriff; natürliche

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2465
    Wegen der einzelnen strittigen Aufwandsposten, insbesondere hinsichtlich der Stützmauern, wird auf das erstinstanzliche Urteil (Nr. 9 der Entscheidungsgründe) und auf den im Eilverfahren 6 CS 10.408 ergangenen Beschluss des Senats vom 30. März 2010 (RdNr. 17) verwiesen, dessen vorläufige Beurteilungen sich auch insoweit im Hauptsacheverfahren bestätigt haben.

    i) Im Übrigen wird Bezug genommen auf die Entscheidungsgründe des verwaltungsgerichtlichen Urteils sowie auf den im Eilverfahren Az. 6 CS 10.408 ergangenen Beschluss des Senats vom 30. März 2010, dessen vorläufige Bewertungen sich im Hauptsacheverfahren bestätigt haben.

  • VerfGH Bayern, 12.01.2005 - 3-VII-03

    Straßenausbaubeiträge und die Bayerische Verfassung

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2465
    Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit Blick auf die Bayerische Verfassung durch Entscheidung vom 12. Januar 2005 (VerfGH 58, 1/22 ff.) zu einer vom Klägerbevollmächtigten vertretenen Popularklage nach Art. 98 Satz 4 BV festgestellt; für die Vereinbarkeit mit den Bestimmungen des Grundgesetzes gilt nichts anderes.

    Diese Satzung hält sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung und ist auch sonst - mit Ausnahme der in § 13 Abs. 1 rückwirkend über den 26. Februar 2003 hinaus in Kraft gesetzten, hier aber nicht betroffenen Verteilungsregelungen des § 8 Abs. 11, 12 und (teilw.) Abs. 13 Satz 2 ABS - verfassungsgemäß, wie der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 12. Januar 2005 (a.a.O.) ebenfalls festgestellt hat.

  • VGH Bayern, 23.08.2010 - 6 ZB 09.1394

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; Prognose; Abschluss des

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2465
    Maßgeblicher Zeitpunkt für diese gerichtliche Beurteilung ist der Erlass der letzten Behördenentscheidung (vgl. BayVGH, U.v. 8.3.2001 - 6 B 96.1557 - juris ; B.v. 23.8.2010 - 6 ZB 09.1394 - juris ), hier also des Bescheids der Beklagten vom 19. November 2009.

    Gleichwohl kann, wie der gerichtliche Augenschein ergeben hat, bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2010 - 6 ZB 09.1394 - juris ) von einer Funktionsunfähigkeit der Gesamteinrichtung keine Rede sein; das gilt umso mehr, als den Fußgängern auf der nördlichen (bebauten) Straßenseite ein auch für Kinderwagen und ältere Menschen ausreichend breiter und durchgehender Gehweg zur Verfügung steht.

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2536

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2465
    Das ergibt sich eindeutig aus der "Zusammenstellung des beitragsfähigen Straßenausbauaufwandes" vom 17. November 2009 (Bl. 46 des Beiakts 6 zu den Verfahrensakten 6 BV 10.2536).
  • VGH Bayern, 17.01.2011 - 6 CE 10.2875

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Vollstreckung aus Vorausleistungsbescheid;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2465
    Die Beklagte ist zum Erlass des endgültigen Beitragsbescheids innerhalb der vierjährigen Festsetzungsverjährungsfrist (Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b) bb) KAG i.V.m. § 169 AO) schon deshalb gesetzlich verpflichtet, um mit der dem Bescheid eigenen Unanfechtbarkeits- und Bestandswirkung zu bestimmen, in welcher Höhe die Beitragsforderung als zur Tilgung geeignet entstanden ist und in welchem Umfang die Beitragsforderung noch nicht befriedigt oder durch allzu hohe Vorauszahlung etwa übererfüllt ist (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2011 - 6 CE 10.2875 - juris zur entsprechenden Frage im Erschließungsbeitragsrecht).
  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2467

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2465
    Weiter wird auf die vorgelegten Behördenakten sowie auf die Gerichts- und Behördenakten in den Parallelverfahren 6 BV 10.2467, 2534 und 2536 Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 10.07.2002 - 6 N 97.2148
    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2465
    Denn diese Satzungen waren insgesamt nichtig (vgl. VerfGH, E.v. 12.1.2005 a.a.O. S. 26), weil sie die Beitragspflicht an das Erschlossensein im Sinn von § 131 Abs. 1 BauGB geknüpft und damit auf die baulich oder gewerblich nutzbaren Grundstücke eingeengt haben, was mit dem Vorteilsbegriff des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG nicht vereinbar ist und den Rahmen der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage überschreitet (vgl. BayVGH, U.v. 10.7.2002 - 6 N 97.2148 - VGH n.F. 65, 121 ff.).
  • VGH Bayern, 15.10.2009 - 6 B 08.1431

    Straßenausbaubeitragsrecht - ungültige Beitragssatzung - Nachschieben von

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2465
    Wie Art. 5 Abs. 8 KAG klarstellt, dürfen Beiträge (auch) für solche Ausbaumaßnahmen erhoben werden, die vor dem Inkrafttreten einer wirksamen Beitragssatzung endgültig abgeschlossen worden sind (vgl. BayVGH, U.v. 15.10.2009 - 6 B 08.1431 - VGH n.F. 62, 146/148 f. ; Stadlöder in Schieder/Happ, Bayerisches Kommunalabgabengesetz, RdNr. 237 zu Art. 5).
  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 CS 11.965

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Aufhebung der Vollziehung; Bestandskraft;

  • VGH Bayern, 30.11.2006 - 6 B 03.2332
  • VGH Bayern, 11.05.1998 - 23 B 96.4009
  • VGH Bayern, 14.02.2011 - 6 AS 10.2578

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße; Teilstreckenausbau; ernstliche

  • VGH Bayern, 08.03.2001 - 6 B 96.1557
  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 6 ZB 12.1776

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Entstehen der endgültigen Beitragspflicht;

    Der Prozessbevollmächtigte bringt vor, die in den (Parallel-)Verfahren ergangenen Urteile vom 1. Juni 2011 - 6 BV 10.2465, 2467, 2534 und 2536 (nachfolgend: BVerwG, B.v. 6.9.2011 - 9 B 48.11 u.a.; VerfGH, E.v. 3.5.2012 - Vf. 58-VI-11) seien unrichtig entschieden und der Vorsitzende habe daran mitgewirkt, dass Amtsträger "höchst unehrlich (kriminell)" "rechtsbeugerische Willkürakte" begangen hätten.

    Der Vorauszahlungsbescheid ist bestandskräftig und vollziehbar, nachdem die Rechtbehelfe des Klägers ohne Erfolg geblieben waren (VG Regensburg, U.v. 21.9.2010 - RO 4 K 09.2313; BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2465; BVerwG, B.v. 6.9.2011 - 9 B 49.11 u.a.).

    Ferner ist es unbeachtlich, dass die endgültige Beitragspflicht bereits im Verlauf des Berufungsverfahrens 6 BV 10.2465 entstanden war.

    Die von dem Kläger angeführten Vorschriften über die Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) und die vorläufige Steuerfestsetzung (§ 165 AO) finden auf den hier zu vollstreckenden Vorauszahlungsanspruch nach Art. 5 Abs. 5 Satz 1 KAG, wie sich bereits dem Urteil vom 1. Juni 2011 - 6 BV 10.2465 - entnehmen lässt (RdNr. 58), weder unmittelbar noch sinngemäß Anwendung.

    Ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung der Vorauszahlung unter Aufhebung des materiell rechtmäßigen (BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2465) Vorauszahlungsbescheids vom 19. November 2009 als dem formellen Rechtsgrund für das Zahlungsverlangen, wie ihn etwa Art. 5 Abs. 5 Satz 3 KAG begründet, ist schon im Ansatz nicht zu erkennen.

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2467

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer

    Weiter wird auf die vorgelegten Behördenakten sowie auf die Gerichts- und Behördenakten in den Parallelverfahren 6 BV 10.2465, 2534 und 2536 Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2536

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer

    Weiter wird auf die vorgelegten Behördenakten sowie auf die Gerichts- und Behördenakten in den Parallelverfahren 6 BV 10.2465, 2467 und 2534 Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 03.05.2013 - 6 ZB 13.501

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Darlegung der Zulassungsgründe;

    Diese Unterlagen waren indes in dem früher geführten Berufungsverfahren 6 BV 10.2465, in dem sich der Kläger mit einer Anfechtungsklage gegen den Vorauszahlungsbescheid der Beklagten vom 19. November 2009 dem Grunde und der Höhe nach gewandt hatte, nicht entscheidungserheblich (vgl. Senatsurteil vom 1.6.2011 Rn. 31, 46 bis 51, 54).

    Das Verwaltungsgericht hat die Klage insoweit mit ausführlicher Begründung als unzulässig abgewiesen, weil über die Rechtmäßigkeit dieses Bescheids bereits in dem vorangegangenen gerichtlichen Anfechtungsverfahren rechtskräftig entschieden worden sei (VG Regensburg, U.v. 21.9.2010 - RO 4 K 09.2313 - BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2465 - BVerwG, B.v. 6.9.2011 - 9 B 49.11,9 VR 4.11 -).

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2534

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer

    Weiter wird auf die vorgelegten Behördenakten sowie auf die Gerichts- und Behördenakten in den Parallelverfahren 6 BV 10.2465, 2467 und 2536 Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 6 CS 18.1569

    Einrichtungsbegriff im Staßenausbaubeitragsrecht

    Nach dieser "natürlichen Betrachtungsweise" beurteilt sich insbesondere auch, ob eine kreuzende Straße einen darüber hinaus weiterführenden Straßenzug in zwei (jeweils eigenständige) Einrichtungen trennt oder nicht (dazu etwa BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2465 - juris Rn. 40 einerseits und B.v. 17.1.2017 - 6 ZB 16.234 - juris Rn. 4 f. andererseits).
  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 6 CS 18.1567

    Straßenausbaubeitragsbescheid

    Nach dieser "natürlichen Betrachtungsweise" beurteilt sich insbesondere auch, ob eine kreuzende Straße einen darüber hinaus weiterführenden Straßenzug in zwei (jeweils eigenständige) Einrichtungen trennt oder nicht (dazu etwa BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2465 - juris Rn. 40 einerseits und B.v. 17.1.2017 - 6 ZB 16.234 - juris Rn. 4 f. andererseits).
  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 6 CS 18.1571

    Straßenausbaubeitragsbescheid

    Nach dieser "natürlichen Betrachtungsweise" beurteilt sich insbesondere auch, ob eine kreuzende Straße einen darüber hinaus weiterführenden Straßenzug in zwei (jeweils eigenständige) Einrichtungen trennt oder nicht (dazu etwa BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2465 - juris Rn. 40 einerseits und B.v. 17.1.2017 - 6 ZB 16.234 - juris Rn. 4 f. andererseits).
  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 CS 11.965

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Aufhebung der Vollziehung; Bestandskraft;

    Das hat der Senat mit Urteilen vom heutigen Tag in den Berufungsverfahren mehrerer anderer Anlieger entschieden (Az. 6 BV 10.2465, 2467, 2534 und 2536); auf diese Urteile, die dem Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin bekannt sind, wird im Einzelnen Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 03.05.2013 - 6 C 13.876

    Aussetzung des Verfahrens; Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag; Verjährung

    cc Spiegelstrich 2 KAG an (etwa Senatsbeschluss vom 1.6.2011 - 6 CS 11.965 - und Senatsurteile vom 1.6.2011 - 6 BV 10.2465 u.a. - nachfolgend BVerwG, B.v. 6.9.2011 - 9 B 48.11, 9 VR 3.11 u.a. - VerfGH, E.v. 3.5.2012 - Vf. 58-VI-11 -).
  • VGH Bayern, 14.02.2011 - 6 AS 10.2578

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße; Teilstreckenausbau; ernstliche

  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 6 ZB 12.1737

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Entstehen der endgültigen Beitragspflicht;

  • VG Ansbach, 21.01.2016 - AN 3 K 15.02032

    Vorliegen einer einzelnen Erschließungsanlage

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.05.2011 - 6 BV 10.2465   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,66455
VGH Bayern, 24.05.2011 - 6 BV 10.2465 (https://dejure.org/2011,66455)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.05.2011 - 6 BV 10.2465 (https://dejure.org/2011,66455)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Mai 2011 - 6 BV 10.2465 (https://dejure.org/2011,66455)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ablehnungsgesuch; Besorgnis der Befangenheit; Augenschein; Ortstermin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.05.2010 - 2 C 10.09

    Befangenheit eines Richters wegen Vetretens eines bestimmten Standpunktes und

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2011 - 6 BV 10.2465
    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerwG vom 18.5.2010 Az. 2 C 10.09 RdNr. 5 m.w.N.).
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